Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schüler beim Verlassen des Schulgeländes während einer Freistunde

 

Orientierungssatz

Eine 12jährige Schülerin, die während einer unvorhergesehenen ausgefallenen Unterrichtsstunde das Schulgelände verläßt, um die etwa einstündige Wartezeit bis zur verabredeten Abholung durch die Mutter auf einem nahegelegenen Spielplatz zu verbringen, steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn im schulischen Bereich selbst keine geeignete Aufenthaltsmöglichkeit für unterrichtsfreie Schüler besteht und mit der spielerischen Tätigkeit in der Nähe der Schule das altersübliche Verhalten zur Überbrückung einer zwangsweisen Wartezeit nicht überschritten wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.10.1982; Aktenzeichen 2 RU 21/81)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660244

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