Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialversicherungsansprüche. Konkursforderungen. Säumniszuschläge
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Rangqualität der Forderungen eines Sozialversicherers für rückständige Beiträge iS des § 59 Abs 1 Nr 3 Buchst e KO ändert sich von einer Masseschuld zur bevorrechtigten Konkursforderung gemäß § 61 Abs 1 Nr 1 Buchst e KO mit der Stellung des Antrags auf Konkursausfallgeld.
2. Dabei teilen auch in diesem Fall die Säumniszuschläge den Rang der Hauptforderung.
Nachgehend
Fundstellen
ZIP 1986, 1207 |
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