Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialversicherungsansprüche. Konkursforderungen. Säumniszuschläge

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Rangqualität der Forderungen eines Sozialversicherers für rückständige Beiträge iS des § 59 Abs 1 Nr 3 Buchst e KO ändert sich von einer Masseschuld zur bevorrechtigten Konkursforderung gemäß § 61 Abs 1 Nr 1 Buchst e KO mit der Stellung des Antrags auf Konkursausfallgeld.

2. Dabei teilen auch in diesem Fall die Säumniszuschläge den Rang der Hauptforderung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.05.1988; Aktenzeichen 12 RK 24/86)

 

Fundstellen

ZIP 1986, 1207

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