Leitsatz (amtlich)

1. Wenn und soweit ein Erstattungsanspruch gemäß SGG § 149 berufungsfähig ist, schließt SGG § 144 - bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschriften - die Berufung hinsichtlich des Streits um eine den Erstattungsanspruch begründende Aufhebung der Leistungsbewilligung nicht aus (Abweichung von BSG Urteil vom 30.5.1985 11b/7 RAr 36/84, Urteil vom 11.7.1985 5b RJ 80/84 = SozR 1500 § 146 Nr 19 und Urteil vom 27.11.1985 10 RKg 7/85 = SozR 5870 § 27 Nr 2).

2. Die Errichtung eines eigenen Hauses in Selbsthilfe von 20 Wochenstunden und mehr schließt als selbständige Tätigkeit iS von AFG § 101 Abs 1 S 2 Nr 1 Arbeitslosigkeit aus, sofern keine wirtschaftlich unerhebliche sogenannte Liebhaberei betrieben wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.07.1988; Aktenzeichen 7 RAr 41/86)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662280

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