Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. keine Kostenübernahme eines Kuraufenthaltes am Toten Meer. Neurodermitis

 

Orientierungssatz

Die Krankenkasse hat die Kosten eines Kuraufenthaltes am Toten Meer für ein an Neurodermitis leidendes Kind nicht zu übernehmen, wenn sich eine medizinisch zumindest gleichwertige Alternative im Inland anbot.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.11.1995; Aktenzeichen 1 RK 5/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667754

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