Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ausschluß. Vorsitzender. Beschwerdeausschuß
Leitsatz (amtlich)
Wer für einen Krankenkassen-Verband Beschwerde/Widerspruch gegen den Bescheid einer Prüfungskommission eingelegt und begründet hat, ist gemäß § 16 Abs 1 Nr 3 SGB 10 von der Mitwirkung im Verfahren vor dem Beschwerdeausschuß als dessen Vorsitzender ausgeschlossen. § 16 Abs 2 S 2 SGB 10 ist, um einen rechtsstaatlichen Mindeststandard des Verwaltungsverfahrens zu garantieren, insoweit zweck- und verfassungskonform zu reduzieren.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1667917 |
Breith. 1995, 901 |
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