Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ausschluß. Vorsitzender. Beschwerdeausschuß

 

Leitsatz (amtlich)

Wer für einen Krankenkassen-Verband Beschwerde/Widerspruch gegen den Bescheid einer Prüfungskommission eingelegt und begründet hat, ist gemäß § 16 Abs 1 Nr 3 SGB 10 von der Mitwirkung im Verfahren vor dem Beschwerdeausschuß als dessen Vorsitzender ausgeschlossen. § 16 Abs 2 S 2 SGB 10 ist, um einen rechtsstaatlichen Mindeststandard des Verwaltungsverfahrens zu garantieren, insoweit zweck- und verfassungskonform zu reduzieren.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.03.1997; Aktenzeichen 6 RKa 35/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1667917

Breith. 1995, 901

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