Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit des § 93 SGB 6. Anrechnung von Leistungen aus der Unfallversicherung auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
Orientierungssatz
Die Regelung des § 93 SGB 6 - vergleichbar mit der Regelung des § 1278 RVO bzw § 55 AVG - verstößt nicht gegen Art 3, 14 und 20 GG (Vergleiche Beschluß des BVerfG vom 19.7.1984 - 1 BvR 1614/83 = SozR 2200 § 1278 Nr 11).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1659181 |
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