Leitsatz (amtlich)

Für die Berechnung des Krankengeldes ist das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Lohnabrechnungszeitraum erzielte Entgelt auch dann zugrunde zu legen, wenn der Versicherte - obwohl weiter arbeitsunfähig - infolge einer Fehldiagnose des behandelnden Arztes die Arbeit für mehrere Wochen wieder aufnimmt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.08.1982; Aktenzeichen 3 RK 28/81)

BSG (Beschluss vom 18.02.1981; Aktenzeichen 3 BK 36/80)

 

Fundstellen

Breith. 1981, 190

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