Leitsatz (amtlich)
Für die Berechnung des Krankengeldes ist das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Lohnabrechnungszeitraum erzielte Entgelt auch dann zugrunde zu legen, wenn der Versicherte - obwohl weiter arbeitsunfähig - infolge einer Fehldiagnose des behandelnden Arztes die Arbeit für mehrere Wochen wieder aufnimmt.
Nachgehend
Fundstellen
Breith. 1981, 190 |
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