Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung des Arbeitslosengeldes. tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ist in einem Tarifvertrag nur die Obergrenze der Arbeitszeit festgelegt, ist die von Arbeitgeber und -nehmer vertraglich vereinbarte niedrigere Arbeitszeit ebenfalls eine tarifliche.

2. Wird nach zweimonatiger Arbeitsfreistellung im Bemessungszeitraum zur Lohnberechnung eine Arbeitszeit fingiert, kann die Beklagte zur Berechnung der durchschnittlichen tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auch die wirklich geleistete Arbeitszeit in den beiden Monaten vor dem Bemessungszeitraum heranziehen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.09.1995; Aktenzeichen 7 RAr 72/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668038

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