Entscheidungsstichwort (Thema)
Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht
Leitsatz (amtlich)
Die Verletzung der in § 98 Abs 1 SGB 10 normierten Auskunftspflicht des Arbeitgebers berechtigt den Leistungsträger/die Einzugsstelle nicht zum Schadensersatz. Die gesetzliche Regelung enthält insoweit keine planwidrige Lücke, die eine Heranziehung der Rechtsgrundsätze über die positive Forderungsverletzung oder eine analoge Anwendung der §§ 823 BGB Abs 2, 145 AFG rechtfertigt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651792 |
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