Entscheidungsstichwort (Thema)
Angestelltenversicherung. Versicherungspflicht. Vorstandsmitglied. öffentlich-rechtliche Sparkasse
Orientierungssatz
Eine analoge Anwendung des § 3 Abs 1a AVG auf Vorstandsmitglieder einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse ist nicht zulässig.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667033 |
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