Verfahrensgang

VK Schleswig-Holstein (Aktenzeichen VK-SH 14/20)

 

Tenor

1) Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 29. September 2020 gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 15. September 2020 wird zurückgewiesen.

2) Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB (Senatsaktenzeichen 54 Verg 3/20).

3) Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR 30.265,85 festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Antragsgegner, eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, schrieb mit Auftragsbekanntmachung vom 2. April 2020 (Anlage ASt1 zum Nachprüfungsantrag vom 14. Juli 2020) für das Bauvorhaben "Neubau eines Laborgebäudes, Leibniz-Respiratorium" in Sülfeld im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (2020/S 060-156518) im offenen Verfahren einen Bauauftrag zur Installation von Gasanlagen zur Druckluft- und Laborgasversorgung aus. Gegenstand waren unter anderem die Drucklufterzeugung (vier Schraubenkompressoren, Druckluftbehälter und Adsorptionstrockner), Druckluftversorgungsleitungen, Laborgasversorgungsleitungen, eine zentrale Gasflaschenanlage für O2, N2 und CO2, Begasungsleitungen (Wasserstoffperoxid) sowie Kernbohrungen. Der geschätzte Gesamtwert netto wurde mit EUR 325.000,00 angegeben. Zuschlagskriterium war gemäß Ziffer II.2.5 der Auftragsbekanntmachung der Preis. In der Auftragsbekanntmachung heißt es ferner unter

"Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

"Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung ...

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu diesem Vergabeverfahren sowie unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/ Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe."

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Text wie zu III.1.1)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Text wie zu III.1.1)

III.1.3) "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

"Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Text wie zu III.1.1)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Text wie zu III.1.1)"

Die Formulierung "möglicherweise geforderte Mindeststandards" ist in dem nach von der Europäischen Kommission festgelegten Standardformular "Auftragsbekanntmachung" (Anlage Ag 5 zum Schriftsatz des Antragsgegners vom 21. Juli 2020) nicht abänderbar. Das Formular ist von dem Auftraggeber gemäß § 12 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A zwingend zu verwenden und elektronisch an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln.

Die Auftragsunterlagen standen nach den Angaben in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung "Kommunikation" unter einer Internetadresse elektronisch zur Verfügung. Dort lag vor das von den Bietern u.a. auszufüllende Formular (Anlage ASt 2 zum Nachprüfungsantrag vom 14. Juli 2020) "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" (211 EU). Hiernach waren "Anlagen" (lit. C), soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen, darunter auch das Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung", das Vertragsformular für Instandhaltung sowie Anlagen d und e zur Wartung.

Am 5. Mai 2020 gab die Mitte 2019 gegründete Antragstellerin ein Angebot ab, beinhaltend das Angebotsschreiben (Anlage ASt 3 zum Nachprüfungsantrag vom 14. Juli 2020), eine Eigenerklärung zur Eignung "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen..." (Formular 124, Anlage ASt 4 zum Nachprüfu...

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