Alexander C. Blankenstein
2.1 Grundsätze
Wird der Austausch der Schließanlage wegen eines (drohenden) Defekts der Anlage erforderlich, bestehen zunächst keine rechtlichen Besonderheiten. Es handelt sich um eine Maßnahme der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, deren Kosten von allen Wohnungseigentümern zu tragen sind.
Allerdings stellt sich die Frage, ob es zusätzlich eines Austauschs der Schließzylinder auch der Wohnungseingangstüren bedarf, wenn etwa nur der Schließmechanismus der Eingangstür zur Wohnanlage wegen der intensiven Nutzung erneuerungsbedürftig ist. Abzuwägen sind insoweit die Kosten für die Auswechselung der Schließzylinder gegen den Umstand, dass die Wohnungseigentümer grundsätzlich 2 Schlüssel mit sich führen müssten, nämlich den Zugangsschlüssel und den Wohnungsschlüssel.
Insoweit empfiehlt es sich, bereits mit der Übersendung der Ladungsschreiben zwei Beschlussalternativen zur Wahl zu stellen.
2.2 Beschluss
2.2.1 Auswechslung nur des Schlosses der Zugangstür zur Wohnanlage
Aufgrund eines drohenden irreparablen Defekts der zentralen Schließanlage an der Zugangstür zur Wohnanlage wird deren Austausch erforderlich. Konkret ______ (Beschreibung des Defekts). Auf Grundlage des derzeitigen Sicherheitsstandards der Gruppe 2 der Schließanlage hatte die Verwaltung 3 Angebote von Fachunternehmen eingeholt, die den Wohnungseigentümern mit dem Einberufungsschreiben übersandt wurden. Wie den Angeboten zu entnehmen ist, wird einhellig das Modell _______________ der Firma _______________ empfohlen.
Ein Austausch der jeweiligen Schlüsselzylinder der Wohnungseingangstüren wird nicht erfolgen, sodass die Wohnungseigentümer künftig 2 Schlüssel mit sich führen müssen, um in ihre Sondereigentumseinheit gelangen zu können. Je Sondereigentumseinheit werden _____ Schlüssel zur Verfügung gestellt.
Aufgrund entsprechender Vorbesprechung mit dem Verwaltungsbeirat im Vorfeld der Versammlung, schlägt die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsbeirat vor, das Angebot der Firma _______________ mit einem Kostenvolumen von insgesamt __________ EUR anzunehmen und diese entsprechend mit der Austauschmaßnahme zu beauftragen.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer den Austausch der bestehenden Schließanlage an der Zugangstür zur Wohnanlage zu einem Kostenaufwand in Höhe von insgesamt __________ EUR. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Firma _______________ mit den Austauscharbeiten zu beauftragen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Erhaltungsrücklage.
2.2.2 Auswechslung sämtlicher Schlösser
Aufgrund eines drohenden irreparablen Defekts der zentralen Schließanlage wird deren Austausch erforderlich. Konkret _______________ (Beschreibung des Defekts). Auf Grundlage des derzeitigen Sicherheitsstandards der Gruppe 2 der Schließanlage hatte die Verwaltung 3 Angebote von Fachunternehmen eingeholt, die den Wohnungseigentümern mit dem Einberufungsschreiben übersandt wurden. Wie den Angeboten zu entnehmen ist, wird einhellig das Modell _______________ der Firma _______________ empfohlen.
Neben der Schließanlage der Eingangstür zur Wohnanlage werden auch die Schlüsselzylinder der einzelnen Sondereigentumseinheiten ausgetauscht. Je Sondereigentumseinheit werden _____ Schlüssel zur Verfügung gestellt.
Aufgrund entsprechender Vorbesprechung mit dem Verwaltungsbeirat im Vorfeld der Versammlung, schlägt die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsbeirat vor, das Angebot der Firma _______________ mit einem Kostenvolumen von insgesamt __________ EUR anzunehmen und diese entsprechend mit der Austauschmaßnahme zu beauftragen.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer den Austausch der bestehenden Schließanlage an der Zugangstür zur Wohnanlage nebst Austausch der Schlüsselzylinder der einzelnen Sondereigentumseinheiten zu einem Kostenaufwand in Höhe von __________ EUR. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Firma _______________ mit den Austauscharbeiten zu beauftragen.
Die Finanzierung der Kosten in Höhe von __________ EUR erfolgt durch Erhebung einer Sonderumlage. Gemäß § _____ der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom __________ zu der Urkundenrollen-Nummer _____ erfolgt die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Miteigentums unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen. Die Wohnungseigentümer beschließen, entgegen der maßgeblichen Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung eine Kostenverteilung unter den Wohnungseigentümern nach Sondereigentumseinheiten. Demnach entfällt auf jede Sondereigentumseinheit ein Betrag in Höhe von __________ EUR. Die Beiträge der einzelnen Wohnungseigentümer zu der beschlossenen Sonderumlage sind zur Zahlung spätestens bis __________ fällig.
Mit den Austauscharbeiten wird am __________ begonnen. Die Wohnungseigentümer haben ab diesem Zeitpunkt nach dem ebenfalls mit dem Ladungsschreiben übersandten Zeitenplan den Austausch der Schlüsselzylinder an ihren Wohnungseingangstüren zu ermöglichen.