Rz. 301

Wird der Verfahrensbeistand in einem Sorgerechtsverfahren und parallel hierzu in einem Verfahren auf Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung für das minderjährige Kind bestellt und werden ihm vom Gericht jeweils zusätzliche Aufgaben i.S.d. § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG übertragen, kann er in beiden Verfahren eine Vergütung gem. § 158 Abs. 7 S. 2 und 3 FamFG beanspruchen. Eine Anrechnung findet auch hier nicht statt.[538]

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