Rz. 34
Siehe auch "Selbstständiges Beweisverfahren" (Rdn 30).
anzurechnende Gebühr | Anrechnungsvorschrift | Gebühren, auf die angerechnet wird |
---|---|---|
VV 3200 im Hauptsacheverfahren | VV Vorb. 3 Abs. 5 | VV 3200 im nachfolgenden selbstständigen Beweisverfahren |
VV 3200 im Verfahren vor Zurückverweisung | VV Vorb. 3 Abs. 6 | VV 3200 im Verfahren nach Zurückverweisung[14] |
VV 3200 im Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozess | VV Vorb. 3 Abs. 7 | VV 3200 im ordentlichen Verfahren nach Abstandnahme |
VV 3201 Nr. 2 (ggf. nur der nach Kürzung gem. § 15 Abs. 3 verbleibende Anteil) | Anm. zu VV 3201 | Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Verfahrens |
VV 3202 in Höhe der Differenz zwischen Gebühr aus anhängigen und nicht anhängigen Gegenständen | VV 3202 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu VV 3104 | Terminsgebühr eines nachfolgenden Verfahrens |
VV 3204 im Hauptsacheverfahren[15] | VV Vorb. 3 Abs. 5 | VV 3204 im nachfolgenden selbstständigen Beweisverfahren |
VV 3204 im Verfahren vor Zurückverweisung | VV Vorb. 3 Abs. 6 | VV 3204 im Verfahren nach Zurückverweisung[16] |
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