1. Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e ZPO)

 

Rz. 47

Siehe dazu VV 3309 Rdn 296 ff.

2. Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882f ZPO)

 

Rz. 48

Siehe dazu VV 3309 Rdn 191.

3. Löschung im Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO)

 

Rz. 49

Siehe dazu VV 3309 Rdn 374 ff.

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