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Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) mit Wirkung zum 1.1.2021 neu geschaffen.[1] Im Rahmen dieses Gesetzes ist ebenfalls mit Wirkung zum 1.1.2021 das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzStaRUG) in Kraft getreten.[2]

[1] BGBl I 2020, 3256.
[2] BGBl I 2020, 3256.

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