Rz. 32
Eine zusätzliche Gebühr nach VV 4141 kommt ebenfalls nicht in Betracht, da diese Vorschrift nur in Tätigkeiten nach VV Teil 4 Abschnitt 1 gilt und für Einzeltätigkeiten nicht vorgesehen ist.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen