Rz. 66
Ob dasselbe Recht oder Rechtsverhältnis betroffen ist, bestimmt sich auch für den Beklagten nach dem Begehren des Klägers.[180] Bei einer gemeinschaftlichen Rechtsverteidigung von mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit ist bspw. der Gegenstand identisch, wenn dem Anwalt die Aufgabe zuteil wird,
▪ | einen gegen mehrere Gesamtschuldner gerichteten Zahlungsanspruch abzuwehren,[181] |
▪ | Räumungsbegehren gegen mehrere Mieter aus einem gemeinsamen Mietverhältnis zu Fall zu bringen,[182] |
▪ | einem Herausgabeverlangen gegen mehrere Mitbesitzer den Boden zu entziehen,[183] der Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins zu begegnen[184] |
▪ | oder die Abgabe von gleich lautenden Erklärungen aufgrund einheitlicher Verpflichtung zu verhindern.[185] |
Rz. 67
Derselbe Gegenstand ist also betroffen, wenn die gegen mehrere Personen gerichteten Begehren von jeder Person für alle anderen erfüllt werden können.[186]
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