Rz. 5

Voraussetzungen der Zusatzgebühr bzw. der Gebührenerhöhung sind

besonders umfangreiche Beweisaufnahmen einerseits und
mindestens drei gerichtliche Termine, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden, andererseits.

Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.

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