Rz. 5
Voraussetzungen der Zusatzgebühr bzw. der Gebührenerhöhung sind
▪ | besonders umfangreiche Beweisaufnahmen einerseits und |
▪ | mindestens drei gerichtliche Termine, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden, andererseits. |
Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.
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