Gesetzestext

 
 
Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG
2103

Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden:

Die Gebühr 2102 beträgt……
60,00 bis 660,00 EUR
 

Rz. 1

Bei dieser Vorschrift handelt es sich um die Entsprechung der VV 2101 für Angelegenheiten, in denen im Rechtsmittelverfahren nicht nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist, also in sozialgerichtlichen Verfahren nach § 3 Abs. 1 S. 1 sowie in Verfahren nach VV Teil 4 bis 6, ausgenommen Adhäsionsverfahren und Verfahren auf Einziehung und verwandte Maßnahmen. Ist in diesen Fällen der Auftrag zur Prüfung der Erfolgsaussicht mit dem Auftrag zur Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens (siehe dazu VV 2101 Rdn 4) verbunden, erhöht sich die Gebühr nach VV 2102 auf 60 EUR bis 660 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 360 EUR. Auch hier gilt, dass bei mehreren Auftraggebern der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % zu erhöhen ist.

 

Rz. 2

Diese Gebühr ist ebenfalls anzurechnen, wenn es anschließend zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens kommt. Dies ergibt sich daraus, dass VV 2103 keinen eigenen Gebührentatbestand darstellt, sondern lediglich den Gebührentatbestand der VV 2102 modifiziert, so dass also auch die dortige Anrechnungsvorschrift gilt (siehe VV 2102 Rdn 5).

 

Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, ein Gutachten über die Aussicht einer Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts zu erstellen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Revision Aussicht auf Erfolg hat; sie wird anschließend auch durchgeführt.

I. Prüfung der Erfolgsaussicht

 
1. Prüfungsgebühr, VV 2102, 2103   360,00 EUR
2. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 380,00 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   72,20 EUR
Gesamt   452,20 EUR

II. Revisionsverfahren

 
1. Verfahrensgebühr, VV 3212   578,00 EUR
2. gem. Anm. zu VV 2102 anzurechnen   – 360,00 EUR
3. Terminsgebühr, VV 3213   543,00 EUR
4. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 781,00 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   148,39 EUR
Gesamt   929,39 EUR

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