Rz. 12

Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 beläuft sich im Grundtatbestand der VV 2504 auf 297 EUR. Sie erhöht sich jeweils um 148/149 EUR, wenn der Anwalt gegenüber mehr als 5, mehr als 10 oder mehr als 15 Gläubigern tätig wird. Die Gebühren nach VV 2504 ff. betragen:

 
– bis 5 Gläubiger: 297 EUR
– 6 bis 10 Gläubiger: 446 EUR
– 11 bis 15 Gläubiger: 594 EUR
– 16 Gläubiger und mehr: 743 EUR

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