Rz. 445
Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird.[440]
Rz. 446
Der Gegenstandswert der Gebühr VV 3309 richtet sich nach § 25 (vgl. § 25 Rdn 13).
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