Rz. 14

Siehe hierzu die ausführlichen Erläuterungen zu § 28 (Insolvenzordnung), § 29 (Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung) bzw. § 29a (Verfahren nach dem StaRUG).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge