Rz. 23
Daneben erhält der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Ersatz seiner Auslagen nach den VV 7000 ff. Da es sich um eine gesonderte Angelegenheit handelt, entsteht insbesondere auch eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen