Rz. 1
VV 4300 gilt für drei Einzeltätigkeiten, nämlich für die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift
▪ | zur Begründung der Revision (Nr. 1), |
▪ | zur Erklärung auf die von dem Staatsanwalt, Privatkläger oder Nebenkläger eingelegte Revision (Nr. 2) und |
▪ | in Verfahren nach den §§ 57a und 67e StGB (Nr. 3). |
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