Rz. 105

Zu den Akten gehören insbesondere in Verwaltungssachen auch vom Gericht angelegte und zu den Verfahren beigezogene Sammlungen von Dokumenten.[179]

[179] OVG Bremen JurBüro 1988, 872; OVG Münster JurBüro 1989, 973 (Sammlung asylrechtlich relevanter Vorgänge).

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