Rz. 181

Aus der Formulierung in Nr. 1 "für die ersten 50 abzurechnenden Seiten je Seite 0,50 EUR" ergibt sich, dass in den Fällen der Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c die 101. bis 150. Ablichtung mit je 0,50 EUR zu berechnen ist. Maßgebend sind nicht die insgesamt gefertigten, sondern die ersten abzurechnenden Seiten.

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