1. Höhe des Steuersatzes

 

Rz. 63

Die Höhe der Umsatzsteuer beläuft sich zurzeit auf 19 %. Bis zum 31.6.2006 belief sie sich noch auf 16 % (zu Übergangsfällen siehe 7. Aufl., Anhang zu § 61). Nur in Ausnahmefällen kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 % zum Tragen, etwa dann, wenn der Anwalt eine Leistung erbringt, die ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Werk darstellt (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG), etwa ein wissenschaftliches Gutachten (VV 2103).

2. Änderungen des Steuersatzes

 

Rz. 64

Ändert sich der Steuersatz, so stellt sich die Frage, nach welchem Stichtag die Umsatzsteuer zu berechnen ist. Abzustellen ist hier auf die Fälligkeit der Vergütung gemäß § 8 und nicht nach dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung (siehe hierzu ausführlich 7. Aufl. Anhang zu § 61).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?