Rz. 24

Ein Auftrag darf nicht ohne Weiteres unterstellt werden. Es ist auch nicht Aufgabe des Gerichts, insoweit Vermutungen anzustellen.[40]

Im Übrigen wird auf Rdn 35 ff. verwiesen.

[40] OLG Jena 14.8.2015 – 1 W 355/15; OLG Koblenz 6.11.2012 – 14 W 582/12, AGS 2013, 166.

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