Schüler sind in einer Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, sofern es sich um keine geringfügige Beschäftigung[1] handelt. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Schülern, die während des Schulbesuchs oder in den Ferien eine Beschäftigung ausüben, vollzieht sich damit grundsätzlich nach den Kriterien, die auch für alle anderen Beschäftigten gelten. Da die Ferienjobs der Schüler in aller Regel zeitlich befristet sind, müssen insbesondere die Regelungen zu den kurzfristigen Beschäftigungen beachtet werden.

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