Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sind Flächen, die
1. |
nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Nutzung zur Erholung dienen, |
2. |
mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, Erholungszwecken dienenden Bauwerken bebaut worden sind, |
3. |
durch gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und Versorgungseinrichtungen, zu einer Anlage verbunden sind und |
4. |
nicht Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes sind. |
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