Rz. 10

Vorgängig ist abzuklären, ob im Firmenzentralregister Firmen bestehen, welche mit der gewünschten Firma bzw. dem gewünschten Namen der Gesellschaft identisch oder ähnlich sind. Dadurch können spätere Auseinandersetzungen mit schon bestehenden Firmen verhindert werden. Beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA) kann eine Firmenrecherche in Auftrag gegeben werden (www.regix.ch). Die Recherche des EHRA beinhaltet indes keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit. Mit etwas Informatikverständnis kann diese Recherche unter www.zefix.ch selber vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass eine Firma nicht reserviert werden kann.

 

Rz. 11

Durch den Gebrauch einer Firma kann sich auch ein Konflikt mit einer geschützten Marke ergeben. Es empfiehlt sich, vorgängig beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) abzuklären, ob bereits ähnliche oder identische Marken im Markenregister eingetragen sind. Für eine allfällige Hinterlegung von Marken kann man sich ebenfalls an das IGE oder an einen Markenrechtsspezialisten wenden.

 

Rz. 12

Falls ein Internetauftritt der GmbH erwünscht ist, kann bereits vor der Gründung eine Internetadresse (URL) reserviert werden. Die Reservation und die Anmeldung können zum Beispiel bei der Stiftung SWITCH (www.switch.ch) vorgenommen werden.

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