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Handelsgesellschaften und Einzelkaufleute werden in Serbien in ein von der Agentur für das Handelsregister (Agencija za privredne registre) geführtes Register eingetragen, das allgemein als "Handelsregister" bezeichnet wird. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Agentur für das Handelsregister ist das Gesetz über das Registrierungsverfahren der Agentur für das Handelsregister.[6] Bis einschließlich 31.12.2004 wurde das Handelsregister in Serbien durch das jeweils zuständige Gericht geführt. Vor dem 31.12.2004 gegründete Gesellschaften waren verpflichtet, sich bis zum 15.6.2005 bei dem neuen, von der Agentur für das Handelsregister geführten Handelsregister zu registrieren.

Darüber hinaus gibt es seit 2019 auch ein Register der wirtschaftlich Berechtigten, das Informationen zu den physischen Personen enthält, denen das wirtschaftlich Eigentum an einer serbischen Gesellschaft zukommt.[7] Die Daten in diesem Register werden innerhalb von 15 Tagen nach Gründung der Gesellschaft sowie innerhalb von 15 Tagen nach Eintritt einer Änderung in der Person des wirtschaftlichen Eigentümers aktualisiert. Die Verpflichtung zur Meldung von Änderungen an das Register trifft den oder die Geschäftsführer der Gesellschaft.

[6] Zakon o postupku registracije u Agenciji za privredne registre, SGRS 99/2011, 83/2014, 31/2019.
[7] Zakon o centralnoj evidenciji stvarnih vlasnika, SGRS 41/2018, 91/2019.

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