Entscheidungsstichwort (Thema)

KVdR. Vorversicherungszeit. Pflichtversicherung. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

Die mit Wirkung vom 1.1.1993 durch das GSG eingeführte Änderung des § 5 Abs 1 Nr 11 SGB 5, wonach nur noch der Rentner in der KVdR pflichtversichert ist, dessen Vorversicherungszeit - als Mitglied oder als Familienversicherter - auf einer Pflichtversicherung beruht, verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.06.1996; Aktenzeichen 12 RK 8/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051952

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