Leitsatz (amtlich)

Zur Frage der Fälligkeit von Beitragszahlungen, wenn der Versicherungspflichtige am Gewinn des Unternehmens beteiligt ist, der Gewinn zwar alsbald gutgeschrieben wird, jedoch darüber erst später verfügt werden kann.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.11.1978; Aktenzeichen 11 RA 9/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051858

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