Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren. Erfüllung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs noch vor Kostenfestsetzung. keine isolierte Festsetzung von Zinsen

 

Orientierungssatz

Werden die zu erstattenden Kosten vom Kostenschuldner gezahlt, bevor sie festgesetzt worden sind, kann keine Verzinsung ausgesprochen werden.

 

Tenor

…werden die Anträge des Klägers vom 10.03.2015 und 13.04.2015 zurückgewiesen,

 

Gründe

Die Beklagte gab am 26.02.2015 ein Kostengrundanerkenntnis ab. Mit Schriftsatz vom 10.03.2015 (Eingang bei Gericht am 10.03.2015) beantragte der Kläger die Kostenfestsetzung gemäß § 197 Abs.1 SOG. Berechnet werden außergerichtliche Kosten in Höhe von insgesamt 584,89 EUR. Verzinsungsantrag wurde gestellt.

Die Beklagte erkannte diesen Betrag mit Schriftsatz vom 26.03.2015 der Höhe nach an und teilte dessen Anweisung mit.

Die Bevollmächtigten des Klägers teilten mit Schriftsatz vom 13.04.2015 mit, den Betrag in Höhe von 584,89 EUR erhalten zu haben und begehren nun noch die Festsetzung der Zinsen auf diesen Betrag.

Der UdG hat nicht zu prüfen, ob materielle Einwendungen gegen den Erstattungsanspruch bestehen (Zahlung, Stundung, Verjährung, Verrechnung); diese Einwendungen müssen im Vollstreckungsverfahren nach § 767 ZPO geltend gemacht werden, § 767 Abs.2 ZPO gilt nicht,

Ausnahmen: Im Verfahren nach § 197 SOG kann Erfüllung (Zahlung) berücksichtigt werden, wenn diese ausdrücklich unstreitig ist, wenn der Antragsteller erhaltene Beträge also selbst absetzt (Meyer-Ladewig, 9.Auflage, München 2008, Rdnr. 8 zu § 197 SOG m.w.N.).

Dass der Betrag in Höhe von 584,89 EUR gezahlt worden ist, ist unstreitig. Für eine Festsetzung dieser Kosten fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis.

Verzinsung

§ 197 Abs.1 Satz 2 SGG verweist auf § 104 Abs.1 Satz 2 ZPO.

Danach ist auf Antrag “auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten … zu verzinsen sind". Da mangels Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses keine Kosten gemäß § 197 Abs,1 SGG festgesetzt worden sind, konnte keine Verzinsung ausgesprochen werden.

 

Fundstellen

AGS 2015, 350

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