Entscheidungsstichwort (Thema)
Geschiedenenwitwenrente im Beitrittsgebiet
Leitsatz (amtlich)
Gegen § 243a SGB 6 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art 3 Abs 1 GG, wenn die oder der Anspruchsberechtigte in der früheren DDR einen eigenen Anspruch auf Rentenleistungen bereits erworben hatte.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2052035 |
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