Entscheidungsstichwort (Thema)

Geschiedenenwitwenrente im Beitrittsgebiet

 

Leitsatz (amtlich)

Gegen § 243a SGB 6 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art 3 Abs 1 GG, wenn die oder der Anspruchsberechtigte in der früheren DDR einen eigenen Anspruch auf Rentenleistungen bereits erworben hatte.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.08.1996; Aktenzeichen 4 RA 73/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052035

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