Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit des AAÜG § 6 Abs 1 S 1

 

Orientierungssatz

Zur Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs 1 S 1 AAÜG, wonach die tatsächlich erzielten Entgelte höchstens bis zu der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (Anlage 3 zum AAÜG) berücksichtigt werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.10.1996; Aktenzeichen 4 RA 80/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051860

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge