Orientierungssatz

Ein in der Nationalen Volksarmee der DDR geleisteter Grundwehrdienst ist weder Beitragszeit iS von § 15 FRG noch Beschäftigungszeit iS von § 16 FRG noch Ersatzzeit noch Ausfallzeit.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2038949

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge