Entscheidungsstichwort (Thema)
Reichsrecht. deutsche Ostgebiete. Abkommenszeit
Orientierungssatz
Zeiten, die in den ehemaligen deutschen Reichsgebieten unter der Geltung deutschen Rechts zurückgelegt worden sind, aber nach innerstaatlichem deutschen Recht nicht berücksichtigt werden können, sind keine Zeiten im "anderen Staat" iS von Art 4 Abs 2 des deutsch-polnischen Abkommens über Renten und Unfallversicherung und können daher nicht über dieses Abkommen in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden (so auch LSG Berlin vom 8.11.1988 L 2 An 72/87).
Fundstellen
Dokument-Index HI2060077 |
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