Entscheidungsstichwort (Thema)

Versorgungsausgleich. Beitragszahlung durch den Träger der Vorsorgungslast bei die Bagatellgrenze unterschreitenden Rentenanwartschaften

 

Orientierungssatz

Der Träger der Versorgungslast hat dem Rentenversicherungsträger auch dann einen einmaligen Abfindungsbetrag nach § 225 Abs 2 SGB 6 zu zahlen, wenn nicht auszuschließen ist, daß es zukünftig noch zu einem laufenden Erstattungsverfahren nach § 225 Abs 1 SGB 6 kommen kann.

Parallelentscheidung zu dem Urteil des SG Berlin vom 17.11.1997 - S 14 An 3554/94-2, das vollständig dokumentiert ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.09.1998; Aktenzeichen B 4 RA 14/98 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1985225

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