Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Mitteilung über Rentenumstellungsverfahren. Kürzung einer Rente aus einem Zusatzversorgungssystem. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

1. § 307b SGB 6 normiert die objektiv-rechtliche Pflicht der Rentenversicherungsträger, auch vor dem Jahre 1994 im Wege der pflichtgemäßen Ausübung des verfahrensgestaltenden Ermessens die Neufeststellung der Renten vorzubereiten und vorzunehmen.

2. Die Versicherten besitzen gemäß § 14 SGB 1 einen Anspruch auf Mitteilung, nach welchen Kriterien die Leistungsträger ihr verfahrensgestaltendes Ermessen nach § 307b SGB 6 ausüben, insbesondere mit welcher Verfahrensdauer und welchen Verfahrensschritten zu rechnen ist.

3. Die vorübergehende Festschreibung von Renten-Gesamtzahlbeträgen beim Bezug von Renten aus ehemaligen Zusatzversorgungssystemen bis zur Neufeststellung der Renten ist verfassungsgemäß.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.02.1995; Aktenzeichen 6 RKa 12/94)

BSG (Urteil vom 01.02.1995; Aktenzeichen 6 RKa 13/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2059948

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