Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch auf Mitteilung über Rentenumstellungsverfahren. Kürzung einer Rente aus einem Zusatzversorgungssystem. Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz (amtlich)
1. § 307b SGB 6 normiert die objektiv-rechtliche Pflicht der Rentenversicherungsträger, auch vor dem Jahre 1994 im Wege der pflichtgemäßen Ausübung des verfahrensgestaltenden Ermessens die Neufeststellung der Renten vorzubereiten und vorzunehmen.
2. Die Versicherten besitzen gemäß § 14 SGB 1 einen Anspruch auf Mitteilung, nach welchen Kriterien die Leistungsträger ihr verfahrensgestaltendes Ermessen nach § 307b SGB 6 ausüben, insbesondere mit welcher Verfahrensdauer und welchen Verfahrensschritten zu rechnen ist.
3. Die vorübergehende Festschreibung von Renten-Gesamtzahlbeträgen beim Bezug von Renten aus ehemaligen Zusatzversorgungssystemen bis zur Neufeststellung der Renten ist verfassungsgemäß.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2059948 |
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