Entscheidungsstichwort (Thema)

KVdR. Versicherungs- und Beitragspflicht. 1991. Bezieher. Invalidenrente. Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR

 

Orientierungssatz

Der Bezieher einer Invalidenrente aus dem Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR ist auch im Jahr 1991 wie ein pflichtversicherter Rentner nach § 5 Abs 1 Nr 11 SGB 5 zu behandeln. Die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge wird nach § 313 Abs 7 SGB 5 geregelt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051938

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