Entscheidungsstichwort (Thema)
§ 10 Abs 2 AAÜG verfassungsgemäß
Orientierungssatz
§ 10 Abs 2 AAÜG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, so daß es einer Vorlage an das BVerfG (Art 100 GG) nicht bedarf.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2060837 |
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