Entscheidungsstichwort (Thema)

§ 10 Abs 2 AAÜG verfassungsgemäß

 

Orientierungssatz

§ 10 Abs 2 AAÜG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, so daß es einer Vorlage an das BVerfG (Art 100 GG) nicht bedarf.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.03.1994; Aktenzeichen 4 RA 62/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2060837

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