Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirksamwerden einer sozialrechtlichen Genehmigung. vertragsärztliche Versorgung. ex tunc. Substitutionsbehandlung mit Polamidon
Orientierungssatz
1. Für das Wirksamwerden einer sozialrechtlichen Genehmigung ist nicht entscheidend, wann die Voraussetzungen, unter denen eine Genehmigung zu erteilen ist, vorgelegen haben, sondern wann die Genehmigung erteilt wird (vgl LSG Berlin vom 22.6.1994 - L 7 Ka 24/93).
2. Es besteht kein Anspruch darauf, eine erforderliche Genehmigung zur Durchführung und damit auch zur Abrechnung bestimmter Leistungen (hier Substitutionsbehandlung mit Polamidon) im vertragsärztlichen Bereich mit Wirkung ex tunc erteilt zu bekommen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2051950 |
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