Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirksamwerden einer sozialrechtlichen Genehmigung. vertragsärztliche Versorgung. ex tunc. Substitutionsbehandlung mit Polamidon

 

Orientierungssatz

1. Für das Wirksamwerden einer sozialrechtlichen Genehmigung ist nicht entscheidend, wann die Voraussetzungen, unter denen eine Genehmigung zu erteilen ist, vorgelegen haben, sondern wann die Genehmigung erteilt wird (vgl LSG Berlin vom 22.6.1994 - L 7 Ka 24/93).

2. Es besteht kein Anspruch darauf, eine erforderliche Genehmigung zur Durchführung und damit auch zur Abrechnung bestimmter Leistungen (hier Substitutionsbehandlung mit Polamidon) im vertragsärztlichen Bereich mit Wirkung ex tunc erteilt zu bekommen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.12.1995; Aktenzeichen 6 RKa 18/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051950

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