Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflegeversicherung. einheitlicher Beitragssatz. Berücksichtigung von Kindern. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
Die gesetzliche Festlegung eines gleichen Beitragssatzes für alle in der gesetzlichen Pflegeversicherung (hier Berücksichtigung von Kindern) verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.
Fundstellen
Dokument-Index HI2052010 |
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