Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflegeversicherung. einheitlicher Beitragssatz. Berücksichtigung von Kindern. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

Die gesetzliche Festlegung eines gleichen Beitragssatzes für alle in der gesetzlichen Pflegeversicherung (hier Berücksichtigung von Kindern) verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052010

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