Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. keine Kostenübernahme einer aktiv-spezifischen Immuntherapie. Wirksamkeitsnachweis. Definition: besondere Therapierichtung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die aktiv-spezifische Immuntherapie mit sogenannter reiner autologer Tumorvakzine ist beim Nierenzellkarzinom keine allgemein anerkannte Behandlungsmethode iS von § 2 Abs 1 S 3 SGB 5.

2. Zum Wirksamkeitsnachweis eines neuen Heilverfahrens mit naturwissenschaftlichem Denkansatz.

3. Zur Auslegung des Begriffs "besondere Therapierichtungen" in § 2 Abs 1 S 2 SGB 5.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2061074

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