Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. keine Kostenübernahme einer aktiv-spezifischen Immuntherapie. Wirksamkeitsnachweis. Definition: besondere Therapierichtung
Leitsatz (amtlich)
1. Die aktiv-spezifische Immuntherapie mit sogenannter reiner autologer Tumorvakzine ist beim Nierenzellkarzinom keine allgemein anerkannte Behandlungsmethode iS von § 2 Abs 1 S 3 SGB 5.
2. Zum Wirksamkeitsnachweis eines neuen Heilverfahrens mit naturwissenschaftlichem Denkansatz.
3. Zur Auslegung des Begriffs "besondere Therapierichtungen" in § 2 Abs 1 S 2 SGB 5.
Fundstellen
Dokument-Index HI2061074 |
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