Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Sozialhilfeempfänger. vollständige Befreiung von Eigenbeteiligung bei Zahnersatz trotz mangelhafter Gesunderhaltung der Zähne

 

Orientierungssatz

Die Krankenkasse hat einen Versicherten, der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG erhält, auch dann vollständig von der Eigenbeteiligung bei der medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz freizustellen, wenn er eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne nicht vorweisen kann.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.10.1994; Aktenzeichen 1 RK 49/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 2039057

Breith. 1994, 198

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