Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzgebungskompetenz. Festlegung einer haus- und fachärztlichen Tätigkeit. Wahlentscheidung nach § 73 Abs 1a S 2 SGB 5. Internist. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
1. Die Gesetzgebungskompetenz zur Festlegung einer haus- und fachärztlichen Tätigkeit ist aus Art 74 Abs 1 Nr 12 GG herzuleiten.
2. Soweit das Gesetz in § 73 Abs 1a SGB 5 eine Wahlentscheidung der betroffenen Internisten ohne Teilgebiet fordert, ist dies mit Art 12 Abs 1 GG nicht vereinbar.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2052504 |
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