Entscheidungsstichwort (Thema)
Beweislast bei der Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen des SGB 2
Orientierungssatz
1. Die Bewilligung von Leistungen des SGB 2 setzt voraus, dass der Antragsteller das Bestehen seiner aktuellen wirtschaftlichen Notlage und damit die Notwendigkeit einer sofortigen gerichtlichen Entscheidung glaubhaft macht.
2. Im Recht der Grundsicherung gilt, dass die materielle Beweislast für das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit demjenigen zufällt, der sich darauf beruft. Soweit der Antragsteller nicht in der Lage ist, verbleibende Unklarheiten zu beseitigen oder Zweifel an der Hilfebedürftigkeit nicht beseitigt werden können, ist der Leistungsträger nicht zur Leistung verpflichtet.
Tenor
1. Die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
2. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
3. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwaltes werden abgelehnt.
Gründe
I.
Der 1964 geborene Antragsteller erhält seit dem 01.01.2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB 2). Zuvor stand er im Bezug von Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Mit Bewilligungsbescheid vom 25.07.2008 waren dem Antragsteller für den Zeitraum vom 01.09.2008 bis 28.02.2009 Leistungen in Höhe von monatlich 610,44 € bewilligt worden.
Am 01.09.2008 veröffentlichte die Bild-Zeitung einen Artikel aufgrund eines Interviews mit dem Antragsteller unter der Überschrift ›Der große Hartz-IV-Report. “So einfach ist es, den Staat zu bescheißen„‹
Dort hieß es u.a.:
›Hartz-IV-Empfänger M. M. (44) hat keine Skrupel, wenn er so offen sein Lebensmotto verkündet. Der gelernte Fernmeldetechniker aus XY. bekommt zurzeit 610,44 Euro. Davon sind 259,44 Euro als Kosten für Unterkunft und Heizung der Einzimmerwohnung veranschlagt. Er sagt: “Das Geld reicht mir nicht. Deswegen arbeite ich nebenbei schwarz.„
Die Höhe der Unterstützung empfindet der Single als Zumutung: “Das Geld ist so knapp bemessen, dass ich eigentlich am 20. des Monats nichts mehr im Kühlschrank habe. Daher sehe ich die Schwarzarbeit in meinem Fall als legitime Notwehr an.„
In die Arbeitslosigkeit rutschte Markus M. (Schulabschluss: mittlere Reife) nach einem missglückten Versuch, sich selbstständig zu machen. Seit neun (!) Jahren ist er jetzt durchgehend ohne einen Job. Zumindest offiziell.
Inoffiziell ist er gar nicht so faul. Jedenfalls nicht, wenn es darum geht, sich bei der Schwarzarbeit nicht von Sozialdetektiven erwischen zu lassen.
Seine Tricks:
- “Ich fahre mit der U-Bahn erst in die falsche Richtung, um abzuchecken, ob mir jemand folgt. Erst wenn ich mir sicher bin, keinen Schnüffler auf den Fersen zu haben, steige ich in die richtige Bahn um.„
- “Ich sehe immer zu, dass ich Waggons mit wenigen Fahrgästen erwische. Da fällt ein Verfolger sofort auf. Dann springe ich in letzter Sekunde aus dem Wagen. So schnell kann keiner reagieren.„
Der Hartz-IV-Betrüger stolz: “Ich bin mit allen Wassern gewaschen. Es ist so einfach, den Staat zu bescheißen. Bisher habe ich alle abgehängt.„
Bei seinem illegalen Nebenerwerb hat er feste Regeln: “Offene Baustellen kommen nicht in Frage, da ist die Gefahr von Kontrollen zu hoch.„
Er arbeitet nur für Kunden, die ihn häufiger buchen. Abgeschlossene Firmen, in denen er keine unangemeldeten Besucher befürchten muss. Bis zu 1000 Euro verdient er mit Schwarzarbeit jeden Monat hinzu. Das Geld braucht er zum Überleben, wie er sagt.
Unter einem anderen Foto lautet die Unterschrift: “Computer, Flachbildschirm, Lautsprecher: M. M. in seinem Zimmer„
Sein größter Luxus neben dem langen Ausschlafen: Eine 600-Euro teure Designer-Espressomaschine.
Auch sonst ist er bestens ausgerüstet: Waschmaschine, Spülmaschine, DVD-Player, Satellitenempfänger, zwei Rechner, drei Bildschirme, Scanner, Lautsprecher, Drucker. “Ich habe alles, was ich multimediamäßig brauche„, sagt der Computerexperte stolz.
Skrupel, den Staat zu betrügen, hat er nicht.
M. M., der seit 1999 Unterstützung bezieht: “Was soll ich denn machen, wenn das Geld nicht reicht? Für vier Euro die Stunde stehe ich doch nicht auf, da schlaf ich lieber bis 14 Uhr. Wenn ich schwarz zwölf Euro kriege, wäre ich ja blöd, wenn ich für vier Euro offiziell arbeite. An Tariflohn stehen mir 17,72 Euro zu, darunter läuft bei mir nichts.„
Hat er denn keine Angst, dass ihm sein Jobcenter auf die Schliche kommt? Dass er angezeigt wird und ihm die Leistungen gestrichen werden?
Er schüttelt den Kopf: “Nein, überhaupt nicht. Die müssten schon vier, fünf Fahnder auf mich ansetzen. So viele Leute haben die doch gar nicht. Außerdem kenne ich jede Gesetzeslücke. Wenn sie mir das Geld sperren wollen, bekommen sie von mir sofort eine einstweilige Anordnung vom Sozialgericht - und dann zahlen sie auch schnell wieder.„
Viermal stand er nach eigener Aussage bereits vor Gericht und hat immer gewonnen. 2006 ließ er sogar erfolgreich einen Richter wegen Befangenheit ablehnen.
Hatte er denn Geld für einen Anwalt? “Nein, ich ha...